
Service
Um großen und kleinen Patienten den Aufenthalt in unserer Praxis so angenehm wie möglich zu machen, haben wir an dieser Stelle ein paar Informationen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Termine können Sie telefonisch unter 07071 9798973 vereinbaren.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Ihre Versichertenkarte
- Überweisung Ihres Hauszahnarztes (falls vorhanden)
- Röntgenpass (falls vorhanden)
- ggf. Fragebogen für Neupatienten (s.u.)
Besuchen Sie oder Ihr Kind unsere Gemeinschaftspraxis zum ersten Mal?
Dann haben Sie hier die Möglichkeit, unseren Fragebogen für Neupatienten bereits im Vorfeld herunterzuladen. Sie können ihn bequem zu Hause ausfüllen und dann zum ersten Termin mitbringen. Das beschleunigt den Ablauf und wir können sofort starten:
Fragebogen zur Neuaufnahme von Patienten herunterladen (PDF, 92 KB)
SOS-Tipps
Während der Praxiszeiten immer anrufen und einen Termin vereinbaren. Bei Nichterreichbarkeit in dringenden Fällen eventuell den Hauszahnarzt um Hilfe bitten oder den zahnärztlichen Notdienst kontaktieren. Zentrale Rufnummer: 0761 120 120 00
Wenn es nicht stört, ist eine Reparatur nicht dringend – der nächste Termin sollte aber gegebenenfalls vorgezogen werden.
Vor allem am Anfang einer Behandlung mit der festen Zahnspange kann das Drahtende hinten herausrutschen. Ganz dünne Anfangsdrähte kann man eventuell mit einer Zange vorn in der Mitte packen und herausziehen.
Weglassen und schnell einen Reparaturtermin vereinbaren!
Retentionsspange tragen (wenn vorhanden) und einen Reparaturtermin vereinbaren.
Behandlungskosten
Die Beratungskosten übernimmt die Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag die gesamten Behandlungskosten. Das ist abhängig vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Entscheidend ist die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG). Bei Frühbehandlungen sind die Kriterien anders als bei Regelbehandlungen. Nach dem 18. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur, wenn die Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung eine Operation notwendig ist, um ein gutes Behandlungsergebnis zu erreichen.
Wenn ein Behandlungsplan genehmigt ist, übernehmen die Krankenkassen zunächst 80 % oder ab dem zweiten Kind in Behandlung 90 % der Kosten. Es fallen also zunächst nach jedem Quartal 20 % oder 10 % der Behandlungskosten an. Diese werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse zurückerstattet. Voraussetzung sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen mindestens einmal im Quartal und unsere Bescheinigung über den erfolgreichen Behandlungsabschluss.
Zusätzlich zu den Vertragsleistungen der Krankenkassen gibt es fakultativ Mehr- oder Zusatzkosten z. B. für kleinere oder Keramikbrackets und besondere Materialien, die eventuell von Zahnzusatzversicherungen übernommen werden.
Private Versicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Vertrag ebenfalls 100 % unserer Behandlungskosten. Voraussetzung ist ebenfalls ein Behandlungsplan, der bei Behandlungsbeginn erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Das Erstattungsverhalten der Versicherungen und Beihilfestellen ist sehr unterschiedlich. Es gibt Gebührenpositionen, die zwischen Kieferorthopäden und einzelnen Versicherungen sowie Beihilfestellen strittig sind und evtl. nicht erstattet werden. In diesen Fällen sind wir immer gesprächs- und ggf. auch kompromissbereit. Allerdings ist folgendes zu beachten:
- Die Beamtenbeihilfe verhält sich bei Erwachsenen ähnlich wie gesetzliche Krankenkassen, d. h. eine Erstattung erfolgt nur, wenn auch eine Operation erforderlich oder gar keine Alternative zur kieferorthopädischen Behandlung gegeben ist.
- Einige Versicherungen erstatten nicht die Kosten für Retainer mit der falschen Behauptung, die Leistung sei in den Grundleistungspositionen enthalten. Daher bitte bei der Versicherung nachfragen, ob ein Retainer separat erstattet wird.
Patienten, die die Behandlungskosten selbst tragen, bieten wir auf Wunsch eine Ratenzahlungs- und Festkostenvereinbarung an.
Stellenangebote KFO
Aktuell sind folgende Stellen zu besetzen: FZÄ/FZA (m/w/d) und ZFA (m/w/d) oder ZFA-Azubi
Für unsere Gemeinschaftspraxis suchen wir aktuell eine zahnärztliche Verstärkung zur langfristigen Mitarbeit, gegebenenfalls auch als Teilhaber/in. Wollen Sie Teil unseres Behandler-Team werden und sich mit uns zusammen weiterentwickeln? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung per Post oder E-Mail. Wenn Sie Fragen haben, bitte einfach anrufen: T. 07071 9798973
Wir suchen ab sofort Unterstützung für unser Praxis-Team. Du bist kommunikativ und teamfähig, arbeitest zuverlässig und gerne serviceorientiert? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung und darauf, dich kennenzulernen. Bewirb dich per E-Mail oder ruf uns einfach an: T. 07071 9798973